
Erfahren Sie, wann das Jobcenter Umzugskosten zahlt und wie Sie die Kostenübernahme beantragen
Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Grundsicherung oder andere Sozialleistungen beziehen und einen Umzug planen, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das Jobcenter zahlt unter bestimmten Bedingungen alle wesentlichen Umzugskosten – wie Transport, Makler und Kaution.
Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen, unter welchen Bedingungen das Jobcenter zahlt, welche Anträge nötig sind, welche Fristen gelten und wie Sie die besten Chancen auf Genehmigung haben.
Die Miete ist zu hoch, die Wohnung zu groß oder nicht altersgerecht.
Sie haben einen neuen Job gefunden und müssen deshalb umziehen.
Zusammenführung mit Familie oder Unterstützung von Angehörigen.
Gesundheitliche Gründe erfordern einen Wohnungswechsel.
Wohnung wurde gekündigt oder ist unbewohnbar geworden.
Das Jobcenter selbst hat den Umzug angeordnet.
Bis zu 100% der Courtage (maximal ca. 2 Monatsmieten)
Bis zu 3 Monatsmieten (wird vom Jobcenter an Vermieter überwiesen)
Vollständige Übernahme bei angemessenem Umfang
Nach SGB II möglich, wenn nötig
NICHT standardmäßig! Nur in Ausnahmefällen
Werden normalerweise NICHT übernommen
⚠️Achtung: Das Jobcenter übernimmt NOT automatisch Umzugskosten für Transport. Dies ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und muss gesondert beantragt werden. Die Hauptkosten sind Makler, Kaution und Miete.
Der Antrag wird abgelehnt! Sie haften alleine für Miete und Kaution.
Das Jobcenter zahlt nicht. Sie müssen alle Kosten selbst tragen.
Die Miete wird nicht in voller Höhe übernommen. Kosten auf Sie.
Diese werden nicht übernommen. Sie zahlen selbst – teurerer Fehler!
Der Antrag wird schnell abgelehnt. Schreiben Sie ausführlich!
Ihr ALG II wird unterbrochen. Rückforderungen möglich.
| Haushaltsgröße | Angemessene Größe | Max. Miete (€/Monat)* |
|---|---|---|
| 1 Person | 1 Zimmer | 450 - 500 |
| 2 Personen | 2 Zimmer | 600 - 700 |
| 3 Personen | 3 Zimmer | 800 - 900 |
| 4 Personen | 4 Zimmer | 1.000 - 1.100 |
| 5+ Personen | 5+ Zimmer | 1.200+ |
*Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte und können je nach Jobcenter variieren. Fragen Sie IMMER Ihren Sachbearbeiter nach den genauen Limits!
Nebenkosten können zusätzlich angerechnet werden. Übersteigt Ihre Wohnung die Richtwerte, können Sie zwar noch umziehen, die Überkosten müssen Sie aber selbst tragen.
Normalerweise NEIN. Das Jobcenter zahlt Makler, Kaution und Miete, aber nicht den Transport. In Ausnahmefällen (z.B. besondere Hardship) können Sie einen separaten Antrag stellen, dieser wird aber selten bewilligt.
Leider: Zu spät! Das Jobcenter zahlt nur VOR dem Umzug. Wenn Sie bereits umgezogen sind, können Sie nur die Miete beantragen, nicht aber Kaution oder Makler.
Ja, in der Regel! Das Jobcenter überweist die Kaution direkt auf ein Treuhandkonto des Vermieters oder zu einer Kautionsstelle. Sie müssen die Kaution nicht selbst bezahlen.
Sie können Widerspruch einreichen. Sammeln Sie zusätzliche Dokumentation und Begründungen. Viele Anträge werden beim Widerspruch genehmigt. Lassen Sie sich ggf. von einer Beratungsstelle unterstützen.
Im Schnitt 2-4 Wochen, kann aber auch länger dauern. Rufen Sie nach 2 Wochen an und fragen Sie nach dem Status. Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser.
Ja, aber nur mit Genehmigung! Sie müssen die Überkosten selbst zahlen. Es ist ratsierlich, keine Wohnung zu nehmen, die über dem Richtwert liegt.
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