Jobcenter Umzug Kostenübernahme

Jobcenter / Hartz 4 Umzug Kostenübernahme - Vollständiger Leitfaden

Erfahren Sie, wann das Jobcenter Umzugskosten zahlt und wie Sie die Kostenübernahme beantragen

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Jobcenter zahlt Umzugskosten - Das sollten Sie wissen

Wenn Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Grundsicherung oder andere Sozialleistungen beziehen und einen Umzug planen, können Sie beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das Jobcenter zahlt unter bestimmten Bedingungen alle wesentlichen Umzugskosten – wie Transport, Makler und Kaution.

Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen, unter welchen Bedingungen das Jobcenter zahlt, welche Anträge nötig sind, welche Fristen gelten und wie Sie die besten Chancen auf Genehmigung haben.

Wann zahlt das Jobcenter die Umzugskosten?

Gründe für Kostenübernahme

Umzug in angemessene Wohnung

Die Miete ist zu hoch, die Wohnung zu groß oder nicht altersgerecht.

Jobaufnahme

Sie haben einen neuen Job gefunden und müssen deshalb umziehen.

Familäre Gründe

Zusammenführung mit Familie oder Unterstützung von Angehörigen.

Medizinische Notwendigkeit

Gesundheitliche Gründe erfordern einen Wohnungswechsel.

Beendigung Wohnverhältnis

Wohnung wurde gekündigt oder ist unbewohnbar geworden.

Anordnung durch Jobcenter

Das Jobcenter selbst hat den Umzug angeordnet.

Was übernimmt das Jobcenter?

Maklergebühren

Bis zu 100% der Courtage (maximal ca. 2 Monatsmieten)

Kaution

Bis zu 3 Monatsmieten (wird vom Jobcenter an Vermieter überwiesen)

Makler-Provision

Vollständige Übernahme bei angemessenem Umfang

Makler-Gebühren

Nach SGB II möglich, wenn nötig

Umzugskosten (Transport)

NICHT standardmäßig! Nur in Ausnahmefällen

Renovierungskosten

Werden normalerweise NICHT übernommen

⚠️Achtung: Das Jobcenter übernimmt NOT automatisch Umzugskosten für Transport. Dies ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich und muss gesondert beantragt werden. Die Hauptkosten sind Makler, Kaution und Miete.

So stellen Sie den Antrag beim Jobcenter

1

Gründe für Umzug klären

⏱️ 1 Woche
  • Notieren Sie alle Gründe, warum Sie umziehen müssen
  • Sammeln Sie Belege und Dokumentation (z.B. Kündigungsschreiben, Arztbericht)
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Grund von der Behörde anerkannt wird
  • Bereiten Sie schriftliche Begründung vor
2

VOR Antrag: Jobcenter kontaktieren

⏱️ 1 Woche
  • Rufen Sie Ihr zuständiges Jobcenter an oder besuchen Sie es persönlich
  • Besprechen Sie Ihren Umzugswunsch mit dem Sachbearbeiter
  • Fragen Sie konkret: "Wird mein Umzug genehmigt werden?"
  • Lassen Sie sich die genauen Anforderungen erklären
  • Erkundigen Sie sich nach der Angemessenheit der Miete in der neuen Wohnung
3

Wohnung suchen und Mietvertrag vorbereiten

⏱️ 2-4 Wochen
  • Suchen Sie eine Wohnung in angemessener Größe und Preis
  • Beachten Sie die Richtwerte für Miete des Jobcenters
  • Schließen Sie noch NICHT ab! (erst nach Jobcenter-Zustimmung)
  • Erhalten Sie eine bedingte Zusage vom Vermieter
  • Lassen Sie die Mietvertragsbedingungen von einer Beratungsstelle prüfen
4

Antrag auf Kostenübernahme stellen

⏱️ 1 Tag
  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag beim Jobcenter
  • Begründen Sie detailliert, warum der Umzug notwendig ist
  • Geben Sie alle relevanten Informationen an (Grund, Zeitplan, Wohnung)
  • Reichen Sie entsprechende Belege und Dokumente ein
  • Bitten Sie um schriftliche Bestätigung des Antragseingangs
5

Anmietung der Wohnung

⏱️ 1-2 Wochen
  • Warten Sie auf die Genehmigung des Jobcenters
  • Erst NACH schriftlicher Genehmigung: Mietvertrag unterschreiben
  • Fordern Sie vom Jobcenter schriftliche Zustimmung an
  • Das Jobcenter zahlt Kaution und Makler direkt an Vermieter/Makler
  • Sie müssen normalerweise NICHT in Vorkasse gehen
6

Dokumente zum Jobcenter einreichen

⏱️ 1 Tag
  • Unterschriebener Mietvertrag
  • Bestätigung vom Vermieter über Kautions-Zahlungsweise
  • Makler-Rechnung (falls vorhanden)
  • Nebenkosten-Vorauszahlung-Berechnung
  • Alle Verträge und Abmachungen
7

Jobcenter überweist Kosten

⏱️ 2-4 Wochen
  • Das Jobcenter überweist Kaution an den Vermieter
  • Maklergebühren werden bezahlt
  • Die neue Miete wird ab nächsten Monat übernommen
  • Sie erhalten eine Bestätigung über die Zahlungen
  • Überprüfen Sie die Anrechnung in Ihrem nächsten Bewilligungsbescheid
8

Umzug durchführen

⏱️ 1-2 Tage
  • Transportkosten müssen Sie selbst tragen (normalerweise)
  • Sie können ggf. einen Antrag auf Beihilfe für Transport stellen
  • Dies ist aber eine SEPARATE Leistung und wird selten bewilligt
  • Dokumentieren Sie alle Kosten und Quittungen
  • Teilen Sie die neue Adresse dem Jobcenter mit
9

Abmeldung & Ummeldung

⏱️ 1 Woche
  • Melden Sie sich in der alten Wohnung ab (beim Meldeamt)
  • Melden Sie sich in der neuen Wohnung an
  • Teilen Sie die neue Adresse dem Jobcenter mit (wichtig!)
  • Aktualisieren Sie Ihre Kontaktdaten
  • Informieren Sie Versorgungsunternehmen

Wichtige Fristen und Ihre Rechte

Wichtige Fristen

Antrag stellen
VOR Mietvertrag unterzeichnen (wichtig!)
Jobcenter Bearbeitungszeit
Ca. 2-4 Wochen
Mietvertrag unterschreiben
NACH Jobcenter-Genehmigung
Kaution überweisung
Vor Übergabeschlüssel (durch JC)
Widerspruch (bei Ablehnung)
Innerhalb 1 Monat
Mitteilung neue Adresse
Sofort nach Umzug

📋Ihre Rechte beim Jobcenter

  • Recht auf Beratung und Information
  • Recht auf schriftliche Bestätigung Ihres Antrags
  • Recht auf begründeten Bescheid bei Ablehnung
  • Recht auf Widerspruch und Klage
  • Recht auf Akteneinsicht
  • Recht auf kostenlosen Beistand durch Beratungsstelle

Häufige Fehler beim Antrag - Diese sollten Sie vermeiden!

❌ Mietvertrag vor Antrag unterschreiben

Der Antrag wird abgelehnt! Sie haften alleine für Miete und Kaution.

❌ Keine schriftliche Genehmigung einholen

Das Jobcenter zahlt nicht. Sie müssen alle Kosten selbst tragen.

❌ Zu teure Wohnung wählen

Die Miete wird nicht in voller Höhe übernommen. Kosten auf Sie.

❌ Transportkosten ohne zu fragen

Diese werden nicht übernommen. Sie zahlen selbst – teurerer Fehler!

❌ Antrag nicht begründen

Der Antrag wird schnell abgelehnt. Schreiben Sie ausführlich!

❌ Neue Adresse nicht mitteilen

Ihr ALG II wird unterbrochen. Rückforderungen möglich.

Angemessene Wohnungsgröße und Mietrichtwerte (Hannover)

HaushaltsgrößeAngemessene GrößeMax. Miete (€/Monat)*
1 Person1 Zimmer450 - 500
2 Personen2 Zimmer600 - 700
3 Personen3 Zimmer800 - 900
4 Personen4 Zimmer1.000 - 1.100
5+ Personen5+ Zimmer1.200+

*Wichtig: Diese Werte sind Richtwerte und können je nach Jobcenter variieren. Fragen Sie IMMER Ihren Sachbearbeiter nach den genauen Limits!

Nebenkosten können zusätzlich angerechnet werden. Übersteigt Ihre Wohnung die Richtwerte, können Sie zwar noch umziehen, die Überkosten müssen Sie aber selbst tragen.

Häufig gestellte Fragen

Zahlt das Jobcenter auch die Transportkosten des Umzugs?

Normalerweise NEIN. Das Jobcenter zahlt Makler, Kaution und Miete, aber nicht den Transport. In Ausnahmefällen (z.B. besondere Hardship) können Sie einen separaten Antrag stellen, dieser wird aber selten bewilligt.

Was ist, wenn ich schon umgezogen bin?

Leider: Zu spät! Das Jobcenter zahlt nur VOR dem Umzug. Wenn Sie bereits umgezogen sind, können Sie nur die Miete beantragen, nicht aber Kaution oder Makler.

Wird die Kaution tatsächlich direkt bezahlt?

Ja, in der Regel! Das Jobcenter überweist die Kaution direkt auf ein Treuhandkonto des Vermieters oder zu einer Kautionsstelle. Sie müssen die Kaution nicht selbst bezahlen.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Sie können Widerspruch einreichen. Sammeln Sie zusätzliche Dokumentation und Begründungen. Viele Anträge werden beim Widerspruch genehmigt. Lassen Sie sich ggf. von einer Beratungsstelle unterstützen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Im Schnitt 2-4 Wochen, kann aber auch länger dauern. Rufen Sie nach 2 Wochen an und fragen Sie nach dem Status. Je früher Sie den Antrag stellen, desto besser.

Kann ich auch umziehen, wenn die neue Miete über dem Richtwert liegt?

Ja, aber nur mit Genehmigung! Sie müssen die Überkosten selbst zahlen. Es ist ratsierlich, keine Wohnung zu nehmen, die über dem Richtwert liegt.

Hilfreiche Ressourcen und Beratungsstellen

Caritas Beratungsstellen

Kostenlose Beratung bei Anträgen und Wohnungsfragen

Paritätischer Wohlfahrtsverband

Sozialberatung und Unterstützung beim Umzug

Telefonseelsorge/Beratung

Hilfe bei Fragen zum Jobcenter (0800-Nummern)

Kostenlose Rechtsberatung

Bei Ablehnung durch Rechtsanwalt unterstützt

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